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Hintergrund und Zielsetzung der Beteiligung

Hintergrund und Zielsetzung der Beteiligung

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Der Neubau der A 98 in den Abschnitten 8 und 9 hat eine lange Planungshistorie. Dennoch konnten in der Vergangenheit keine konsensfähigen Trassen gefunden werden. Aus diesen Erfahrungen ist der Schluss gezogen worden: Die betroffenen Einwohner*innen und Interessensvertreter*innen aus der Region sollen an der Erarbeitung und Bewertung von (neuen) Trassenvarianten aktiv beteiligt werden.

 

Die Meinung der Bürgerinnen und Bürger vor Ort ist wichtig

Die Menschen, die in der Region leben, kennen sich bestens in ihrem Bereich aus. An diesen Kenntnissen wollten wir gerne teilhaben und haben daher gemeinsam mit Vertreter*innen aus Ihrer Region in den Gremien Planungswerkstatt und Begleitgremium für die Entwicklung der Streckenplanung eng zusammengearbeitet: Während der komplexen Planungsphase für die Entwicklung der Vorzugsvariante repräsentierte das Gremium Planungswerkstatt mit Vertreter*innen von Interessengruppen sowie zehn Zufallsbürger*innen den regionalen Blickwinkel. Die Planungswerkstatt tagte in regelmäßigen Abständen und ermöglichte einen engen Austausch mit den Planer*innen zu den konkreten Planungsschritten und -inhalten.

Das Begleitgremium, bestehend aus Vertreter*innen der Politik und der örtlichen sowie zuständigen Behörden und Ämter, wurde regelmäßig informiert und zum vorgesehenen Beteiligungsprozess und dessen Elementen ratgebend konsultiert.

Auch für die Planungsphase wollten wir die Hinweise der Bürgerinnen und Bürger einbeziehen, um gemeinsam eine möglichst verträgliche Ausgestaltung der Planung zu finden. Die breite regionale Öffentlichkeit konnte sich im Rahmen eines Online-Dialoges auf dieser Website informieren und einbringen. Mit der Beteiligung sollte auch ermöglicht werden, dass das Genehmigungsverfahren und schließlich der Bau der Streckenabschnitte schneller gestartet werden können bzw. keine Verzögerungen durch Konflikte entstehen.

 

Ziele der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung

Die interessierte Öffentlichkeit wurde in diesem Verfahren von Beginn an in die fachliche Planungs- und Entscheidungsvorbereitung zur Erarbeitung von Trassenvarianten einbezogen: Über die Projektplattform waren alle Informationen zum Prozess transparent dargestellt, es gab eine Feedback-Möglichkeit, ein Projektpostfach und die Gremien Planungswerkstatt und Begleitgremium vertraten die Belange der Region für den Zeitraum der komplexen Facharbeiten. Mit der frühzeitigen und freiwilligen Einbindung der Betroffenen konnten Anliegen aufgenommen werden, weit bevor sie im gesetzlichen Verfahren als mögliche Konflikte auftauchen.

 

Im Beteiligungsprozess wurden dabei folgende Ziele verfolgt:

  • Es sollten möglichst viele und möglichst unterschiedliche Akteur*innen und Perspektiven eingebunden werden. Dies geschah sowohl durch regelmäßige transparente Information, als auch durch kooperative Teilnahme am Planungsprozess.
  • Es sollte ein informierter und sachlicher Dialog über mögliche Varianten und ihre jeweiligen Vor- und Nachteile stattfinden, der die vielfältigen individuellen Interessen und das Gemeinwohl im Blick hat.
  • Die am Ende erarbeitete(n) Variante(n) sollte(n) möglichst viele unterschiedliche, individuelle Interessen gegenüber dem öffentlichen Interesse (Gemeinwohl) berücksichtigen. Das Ergebnis sollten Varianten sein, in die möglichst viele Aspekte aus der Beteiligung eingeflossen sind.
  • Das Verfahren sollte auf diese Weise eine möglichst hohe Legitimation für die gefundene Lösung erreichen, sodass eine ausgewählte Vorzugsvariante auch dann von Interessensgruppen akzeptiert wurde, wenn sie teilweise ihre eigenen Interessen nicht in Gänze berücksichtigt sahen.
  • Es sollte – nicht nur aus Sicht des Vorhabenträgers – effektiv und effizient gestaltet werden. Das hieß mit Blick auf die benötigten zeitlichen, personellen und finanziellen Ressourcen: so lange wie nötig und so kompakt wie möglich.

 

Grundsätze des Planungsprozesses – Möglichkeiten und Grenzen der Beteiligung

Als Ergebnis des Verfahrens sollte unter Einbeziehung unterschiedlichster Interessen und Akteur*innen ein favorisierter Streckenverlauf entwickelt werden. Es ist allerdings wichtig zu wissen, dass ein weiterer, gesetzlich vorgesehener Schritt vor einer finalen Entscheidung über den favorisierten Streckenverlauf eingehalten werden muss. Für das förmliche Planungsverfahren besteht eine gesetzliche Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP II). Diese kann nicht durch das Beteiligungsverfahren ersetzt werden. Im Beteiligungsverfahren konnte daher formal betrachtet keine sogenannte „Vorzugsvariante“ ermittelt werden.

Ziel und Ergebnis der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP II) ist eine genehmigungsfähige Vorzugsvariante, unter Berücksichtigung der technisch-wirtschaftlichen, ökologischen und ökonomischen Gesichtspunkte (gutachterlich fundiert). Förmlich wird die Vorzugsvariante im Rahmen eines förmlichen Raumordnungs- bzw. Linienbestimmungsverfahrens bestimmt.

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