Hintergrund und Zielsetzung der Beteiligung
Der Neubau der A 98 in den Abschnitten 8 und 9 hat eine lange Planungshistorie. Dennoch konnten in der Vergangenheit keine konsensfähigen Trassen gefunden werden. Aus diesen Erfahrungen ist der Schluss gezogen worden: Die betroffenen Einwohner*innen und Interessensvertreter*innen aus der Region sollen an der Erarbeitung und Bewertung von (neuen) Trassenvarianten aktiv beteiligt werden.
Ein Neuanfang - Historie der Planungen zur A 98 in den Abschnitten 8/9
Der Neubau der „Hochrheinautobahn“ zwischen Hauenstein und der Anschlussstelle Tiengen/West ist ein Projekt mit Planungshistorie. Sie beginnt in den 1960er Jahren und reicht bis heute.
Die Akteur*innen hinter "A 98 im Dialog"
Die DEGES ist eine Projektmanagementgesellschaft von Bund und zwölf Bundesländern. Sie verantwortet die Planung und die Baudurchführung für den Neubau und die Erweiterung von Autobahnen und Bundesstraßen.
Wo ordnet sich das Beteiligungsverfahren in das Gesamtplanungsverfahren ein?
Die Planung einer Autobahn erfolgt in mehreren Planungsstufen, wobei in jeder Stufe eine weitere Konkretisierung der Planung vorgenommen wird. Das Beteiligungsverfahren zur A 98 war ein freiwilliges Verfahren, welches die DEGES zusätzlich zu den gesetzlich vorgeschriebenen förmlichen Beteiligungsverfahren in einer sehr frühen Phase der Planungen durchführte.
Unser Dialogversprechen zur abgeschlossenen Beteiligung
Unser Beteiligungsverfahren zielte darauf ab, allen Bürger*innen ein Forum zum aktiven Mitmachen bei der Planung des Streckenabschnitts der A 98 zwischen Hauenstein und Waldshut-Tiengen anzubieten.
Ablauf
Phase 1: Vorbereitung des Beteiligungsprozesses
Der Beteiligungsprozess zum Neubau der A 98, Abschnitte 8/9, gliedert sich in vier Phasen.
Ziel der ersten Phase ist es, gemeinschaftlich mit den Stakeholdern aus der Region das Beteiligungskonzept zu erarbeiten.
Phase 2: Fachlicher Klärungsprozess und erste Variantensuche
Ziel der zweiten Phase des Beteiligungsprozesses ist eine fachliche Klärung zu erlangen. Vertreter*innen von Interessengruppen sowie zehn Zufallsbürger*innen werden in Planungswerkstätten eng mit den Fachplaner*innen und der DEGES zusammenarbeiten.
Das heißt, es besteht die Möglichkeit, Fragen zum Ablauf zu klären, erste Herausforderungen bezüglich der Umweltverträglichkeit der verschiedenen Korridore zu erfahren und Kriterien für die Variantensuche gemeinschaftlich zu definieren. Zudem beginnt die Suche nach ersten Trassenvarianten.
Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg (VM BW) und das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) werden stets über die Zwischenergebnisse informiert. Die Fachplanung und die Beteiligung sind eng miteinander verzahnt.
Phase 3: Ausarbeitung und Bewertung möglicher Korridorvarianten
Ziel der dritten Phase ist die Ausarbeitung und Bewertung der in Phase 2 der Beteiligung erarbeiteten Trassenvarianten. Dies findet durch die DEGES-Fachplanung im Austausch mit den Teilnehmenden in den Planungswerkstätten statt. Am Ende der Phase werden die Varianten abschließend diskutiert und priorisiert mit dem Ziel, eine oder mehrere gemeinschaftlich akzeptierte Varianten festzuhalten.
Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg (VM BW) und das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) werden stets über den Verlauf der Beteiligung informiert. Das Ergebnis der Beteiligung wird zum Ende dieser Phase übergeben.
Phase 4: Information zur Vorzugsvariante, Abschluss der Beteiligung und Vorbereitung des gesetzlichen Verfahrens
In der vierten Phase steht das Ergebnis des Beteiligungsprozesses und der Planungen fest, das der Öffentlichkeit präsentiert wird (Informationsveranstaltung 17.03.2023 und Online-Dialog).
Die DEGES leitet die gutachterlichen und gesetzlichen Schritte ein für die Festlegung der Vorzugsvariante. Sie informiert regelmäßig über den Stand des fachlichen und gesetzlichen Prozesses.