Ablauf Planungs- und Beteiligungsverfahren zur Vorzugsvariante
Phase 1: Vorbereitung des Beteiligungsprozesses
Der Beteiligungsprozess zum Neubau der A 98, Abschnitte 8/9, gliedert sich in vier Phasen.
Ziel der ersten Phase ist es, gemeinschaftlich mit den Stakeholdern aus der Region das Beteiligungskonzept zu erarbeiten.
Phase 2: Fachlicher Klärungsprozess und erste Variantensuche
Ziel der zweiten Phase des Beteiligungsprozesses ist eine fachliche Klärung zu erlangen. Vertreter*innen von Interessengruppen sowie zehn Zufallsbürger*innen werden in Planungswerkstätten eng mit den Fachplaner*innen und der DEGES zusammenarbeiten.
Das heißt, es besteht die Möglichkeit, Fragen zum Ablauf zu klären, erste Herausforderungen bezüglich der Umweltverträglichkeit der verschiedenen Korridore zu erfahren und Kriterien für die Variantensuche gemeinschaftlich zu definieren. Zudem beginnt die Suche nach ersten Trassenvarianten.
Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg (VM BW) und das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) werden stets über die Zwischenergebnisse informiert. Die Fachplanung und die Beteiligung sind eng miteinander verzahnt
Phase 3: Ausarbeitung und Bewertung möglicher Korridorvarianten
Ziel der dritten Phase ist die Ausarbeitung und Bewertung der in Phase 2 der Beteiligung erarbeiteten Trassenvarianten. Dies findet durch die DEGES-Fachplanung im Austausch mit den Teilnehmenden in den Planungswerkstätten statt. Am Ende der Phase werden die Varianten abschließend diskutiert und priorisiert mit dem Ziel, eine oder mehrere gemeinschaftlich akzeptierte Varianten festzuhalten.
Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg (VM BW) und das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) werden stets über den Verlauf der Beteiligung informiert. Das Ergebnis der Beteiligung wird zum Ende dieser Phase übergeben.
Phase 4: Information zur Vorzugsvariante und Vorbereitung des gesetzlichen Verfahrens
In der vierten Phase steht das Ergebnis des Beteiligungsprozesses und der Planungen fest, das der Öffentlichkeit präsentiert wird.
Die DEGES leitet die gutachterlichen und gesetzlichen Schritte ein für die Festlegung einer Vorzugsvariante. Sie informiert regelmäßig über den Stand des fachlichen und gesetzlichen Prozesses.