Die ersten Planungen für die Hochrheinautobahn bzw. Hochrheinschnellstraße, wie die A 98 zunächst hieß, zwischen Hauenstein und der Anschlussstelle Tiengen-West sind in den 1960er Jahren aufgenommen worden und reichen bis heute ins Jahr 2023. Diese erste Planungsphase fand am 05.10.1970 seinen Abschluss mit der Bestimmung der Linienführung bis Geißlingen auf der Grundlage der „Bergtrasse“ nach § 16 Fernstraßengesetz (FStrG) durch das Bundesministerium für Verkehr.
Im Anschluss an die Linienbestimmung ging die Zuständigkeit der Planung auf die Autobahn-verwaltung Baden-Württemberg über. Bereits im ersten Gesetz über den Ausbau der Bundesfernstraßen von 1970 war die Hochrheinautobahn auf voller Länge enthalten.
Im Zusammenhang mit den Vorentwurfsplanungen in den benachbarten Autobahnabschnitten A 98.7 Murg – Hauenstein und A 98.10 Tiengen – Lauchringen, die seinerzeit im vordringlichen Bedarf ausgewiesen waren, ergaben sich im vorliegenden Untersuchungsgebiet weitere Planungsaktivitäten. Die Abschnitte A 98.7 und A 98.10 sind zwischenzeitlich mit einstreifigen Richtungsfahrbahnen fertiggestellt und unter Verkehr.
Für den Abschnitt A 98.8/9 zwischen Hauenstein und Tiengen beauftragte das Autobahnamt Baden-Württemberg im Dezember 1986 ein Gutachten zur Hochrheinautobahn. Aufgabe war es, eine mögliche „Taltrasse“ (Rheintrasse) zu entwickeln und in einer umfassenden Untersuchung die Vor- und Nachteile derer der linienbestimmten Bergtrasse gegenüberzustellen und zu bewerten.
Für die so entwickelten Trassenvarianten ist im Jahr 1995 eine Umweltverträglichkeitsstudie sowie eine ergänzende Variantenuntersuchung in Auftrag gegeben worden. Unter Berücksichtigung der aktuelleren Wertigkeiten der Umweltaspekte wurden die einzelnen Trassen im Jahr 2004 sowohl im Bereich der Taltrassen als auch im Bereich der Bergtrassen weiter optimiert und gegenübergestellt. Mit der Zielsetzung, eine Trassenführung der A 98 südlich von Waldshut über Schweizer Hoheitsgebiet zu entwickeln, wurde ebenfalls im Jahr 2004 eine Machbarkeitsstudie erarbeitet.
Im Jahr 2007 hat das Regierungspräsidium Freiburg einen weiteren Variantenvergleich in Auftrag gegeben. Ziel dieses Variantenvergleiches war es, die im Verlauf der Planungsgeschichte entwickelten Linienführungen der verschiedenen Berg- und Taltrassen im Hinblick auf eine schnellstmögliche planerische und bautechnische Umsetzung des Autobahnabschnittes zwischen Hauenstein und Tiengen anhand unterschiedlicher Kriterien zu vergleichen. Als Ergebnis des Variantenvergleichs konnten die Riedtrasse als Vorzugsvariante am Berg sowie die Kiesenbachtrasse als Vorzugsvariante im Talraum definiert werden.
In den darauffolgenden Jahren (2008 bis 2016) rückten erste Überlegungen hinsichtlich einer Optimierung der Gefällestrecke bei Hauenstein vom Streckenabschnitt A 98.7 kommend zur B 34 in den Vordergrund der Planungstätigkeiten. Im Jahr 2014 erteilten das damalige Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur (BMVI) und Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg (MVI) einen Planungsauftrag an das Regierungspräsidium (RP) Freiburg, die Machbarkeit eines richtlinienkonformen und verkehrssicheren Abstieges und Anschlusses an die bestehende B 34 bei Hauenstein zu planen und zu untersuchen. Dabei sollten explizit auch Lösungsvarianten entwickelt werden, die einen Tunnel im Abstieg vorsahen. In den Jahren 2015/2016 wurden seitens des RP Freiburgs im Rahmen dieser Machbarkeitsstudie drei bzw. vier Varianten miteinander verglichen und abgewogen, die in einer ersten Ausbaustufe jeweils den reinen Abstieg ins Rheintal mittels Tunnelbauwerk betrachten und in einer zweiten Phase eine mögliche Anschlussstelle Hauenstein als Verknüpfungspunkt mit der A 98.8/9 (Bergtrasse) berücksichtigen. Zwei der untersuchten Varianten wurden in einer Voruntersuchung eingehender betrachtet. Diesem Ergebnis haben sowohl das BMVI mit Schreiben vom 16.06.2016 und das MVI mit Schreiben vom 30.06.2016 zugestimmt.
Im Jahr 2018 beauftragte dann das Land Baden‑Württemberg die DEGES GmbH über einen Dienstleistungsvertrag mit der weiteren Planung und dem Bau der noch zu realisierenden Abschnitte der A 98, u.a. bestehend aus dem Abschnitt 98.8/9 Hauenstein bis Tiengen-West. Die DEGES GmbH berücksichtigte die oben dargelegten Planungsergebnisse sowohl zur Linienführung (Ergebnisse Variantenvergleich 2007) als auch zum Abstieg in Hauenstein (Machbarkeitsstudie 2016) als Grundlage für den erneuten Variantenvergleich.