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Die Planungshistorie

Die Planungshistorie

Die ersten Planungen für die Hochrheinautobahn bzw. Hochrheinschnellstraße, wie die A 98 zunächst hieß, zwischen Hauenstein und der Anschlussstelle Tiengen-West sind in den 1960er Jahren aufgenommen worden und reichen bis heute ins Jahr 2023. Diese erste Planungsphase fand am 05.10.1970 seinen Abschluss mit der Bestimmung der Linienführung bis Geißlingen auf der Grundlage der „Bergtrasse“ nach § 16 Fernstraßengesetz (FStrG) durch das Bundesministerium für Verkehr.

Im Anschluss an die Linienbestimmung ging die Zuständigkeit der Planung auf die Autobahn-verwaltung Baden-Württemberg über. Bereits im ersten Gesetz über den Ausbau der Bundesfernstraßen von 1970 war die Hochrheinautobahn auf voller Länge enthalten.

Im Zusammenhang mit den Vorentwurfsplanungen in den benachbarten Autobahnabschnitten A 98.7 Murg – Hauenstein und A 98.10 Tiengen – Lauchringen, die seinerzeit im vordringlichen Bedarf ausgewiesen waren, ergaben sich im vorliegenden Untersuchungsgebiet weitere Planungsaktivitäten. Die Abschnitte A 98.7 und A 98.10 sind zwischenzeitlich mit einstreifigen Richtungsfahrbahnen fertiggestellt und unter Verkehr.

Für den Abschnitt A 98.8/9 zwischen Hauenstein und Tiengen beauftragte das Autobahnamt Baden-Württemberg im Dezember 1986 ein Gutachten zur Hochrheinautobahn. Aufgabe war es, eine mögliche „Taltrasse“ (Rheintrasse) zu entwickeln und in einer umfassenden Untersuchung die Vor- und Nachteile derer der linienbestimmten Bergtrasse gegenüberzustellen und zu bewerten.

Für die so entwickelten Trassenvarianten ist im Jahr 1995 eine Umweltverträglichkeitsstudie sowie eine ergänzende Variantenuntersuchung in Auftrag gegeben worden. Unter Berücksichtigung der aktuelleren Wertigkeiten der Umweltaspekte wurden die einzelnen Trassen im Jahr 2004 sowohl im Bereich der Taltrassen als auch im Bereich der Bergtrassen weiter optimiert und gegenübergestellt. Mit der Zielsetzung, eine Trassenführung der A 98 südlich von Waldshut über Schweizer Hoheitsgebiet zu entwickeln, wurde ebenfalls im Jahr 2004 eine Machbarkeitsstudie erarbeitet.

Im Jahr 2007 hat das Regierungspräsidium Freiburg einen weiteren Variantenvergleich in Auftrag gegeben. Ziel dieses Variantenvergleiches war es, die im Verlauf der Planungsgeschichte entwickelten Linienführungen der verschiedenen Berg- und Taltrassen im Hinblick auf eine schnellstmögliche planerische und bautechnische Umsetzung des Autobahnabschnittes zwischen Hauenstein und Tiengen anhand unterschiedlicher Kriterien zu vergleichen. Als Ergebnis des Variantenvergleichs konnten die Riedtrasse als Vorzugsvariante am Berg sowie die Kiesenbachtrasse als Vorzugsvariante im Talraum definiert werden.

In den darauffolgenden Jahren (2008 bis 2016) rückten erste Überlegungen hinsichtlich einer Optimierung der Gefällestrecke bei Hauenstein vom Streckenabschnitt A 98.7 kommend zur B 34 in den Vordergrund der Planungstätigkeiten. Im Jahr 2014 erteilten das damalige Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur (BMVI) und Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg (MVI) einen Planungsauftrag an das Regierungspräsidium (RP) Freiburg, die Machbarkeit eines richtlinienkonformen und verkehrssicheren Abstieges und Anschlusses an die bestehende B 34 bei Hauenstein zu planen und zu untersuchen. Dabei sollten explizit auch Lösungsvarianten entwickelt werden, die einen Tunnel im Abstieg vorsahen. In den Jahren 2015/2016 wurden seitens des RP Freiburgs im Rahmen dieser Machbarkeitsstudie drei bzw. vier Varianten miteinander verglichen und abgewogen, die in einer ersten Ausbaustufe jeweils den reinen Abstieg ins Rheintal mittels Tunnelbauwerk betrachten und in einer zweiten Phase eine mögliche Anschlussstelle Hauenstein als Verknüpfungspunkt mit der A 98.8/9 (Bergtrasse) berücksichtigen. Zwei der untersuchten Varianten wurden in einer Voruntersuchung eingehender betrachtet. Diesem Ergebnis haben sowohl das BMVI mit Schreiben vom 16.06.2016 und das MVI mit Schreiben vom 30.06.2016 zugestimmt.

Im Jahr 2018 beauftragte dann das Land BadenWürttemberg die DEGES GmbH über einen Dienstleistungsvertrag mit der weiteren Planung und dem Bau der noch zu realisierenden Abschnitte der A 98, u.a. bestehend aus dem Abschnitt 98.8/9 Hauenstein bis Tiengen-West. Die DEGES GmbH berücksichtigte die oben dargelegten Planungsergebnisse sowohl zur Linienführung (Ergebnisse Variantenvergleich 2007) als auch zum Abstieg in Hauenstein (Machbarkeitsstudie 2016) als Grundlage für den erneuten Variantenvergleich.

A 98 im Dialog – Mit Beteiligung zur Vorzugsvariante

Vor dem Hintergrund der langen Planungshistorie hat die DEGES GmbH nach der Übernahme des Projektes im Jahr 2018 eine Strategie für das weitere Vorgehen entwickelt. So wurde die Variantenuntersuchung eng mit einem Beteiligungsverfahren verknüpft, um bereits in einer frühen Planungsphase die Akzeptanz für das Projekt in der Region zu schaffen.

Das Beteiligungsverfahren stellte sowohl methodisch (informelles Beteiligungsverfahren) als auch hinsichtlich des zu untersuchenden Planungskorridors einen Neuanfang dar. Die betroffenen Einwohner*innen sowie Interessensvertreter*innen aus der Region wurden dadurch aktiv an der Erarbeitung und Bewertung von (neuen) Trassenvarianten beteiligt. Wesentliche Ziele des Beteiligungsverfahren waren die transparente Information und kooperative Mitwirkung am Planungsprozess sowie die Durchführung eines informierenden und sachlichen Dialogs. Die am Ende erarbeiteten Varianten sollten möglichst viele unterschiedliche, individuelle Interessen gegenüber dem öffentlichen Interesse (Gemeinwohl) berücksichtigen.

Dafür stützte sich das Beteiligungsverfahren auf folgende öffentliche Formate und Gremienarbeiten.

 

A. Gremienarbeit (nicht öffentlich)

  • Das Begleitgremium war die „Reflexions- und Echo-Kammer“ des Verfahrens (d. h., dass das Verfahren stetig reflektiert wurde, ein sogenanntes „lernendes Verfahren“). Es tagte an wichtigen Schnittstellen des Prozesses und hatte eine beratende und empfehlende Funktion hinsichtlich der Prozessorganisation und Darstellung von Zwischenergebnissen. Mitglieder waren Vertreterinnen und Vertreter der Politik sowie der örtlich zuständigen Behörden. Die Mitglieder trugen die gewonnenen Informationen in ihre Akteursgruppen weiter und wirkten somit als Multiplikatoren.
  • Die Planungswerkstätten waren der „Motor“ des Beteiligungsverfahrens und tagten mit dem Ziel, gemeinsam eine konsensfähige Vorzugstrasse für den „Lückenschluss“ zu entwickeln. Sie bereiteten die fachliche Klärung und Variantenfindung vor und erarbeiteten Prüfaufträge, die von der DEGES GmbH geprüft wurden. Die Planungswerkstätten setzten sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Städte und Gemeinden, des Landratsamtes, der organisierten Zivilgesellschaft und 10 Zufallsbürgerinnen und -bürgern aus der Region zusammen. Letztere wurden während der Auftaktveranstaltung am 10.10.2019 öffentlich ausgelost.

 

B. Öffentliche Beteiligungsformate

  • Am 10.10.2019 fand eine Auftaktveranstaltung für alle Interessierten vor Ort statt, in der fachliche Informationen zum Planungsprozess sowie zum Beteiligungsverfahren geteilt wurden. Planerinnen und Planer sowie Einwohnerinnen und Einwohner kamen mit den Beteiligten aus der Verwaltung, Politik, Initiativen, Wirtschaft und Verbänden ins Gespräch. Im Rahmen der Veranstaltung wurden auch Bürgerinnen und Bürger für die Planungswerkstatt ausgelost.
  • Die Projektinternetseite www.a98-im-dialog.de dient dazu, Informationen zum Verfahren für alle zugänglich zu machen. Mit der transparenten Darstellung der Ergebnisse ist diese Internetseite eine Art „Verfahrensgedächtnis“; die Projektinternetseite bleibt auch nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens bestehen.
  • Am 17.03.2023 fand die Bürgerinformation mit Infomarkt zur Vorstellung der Vorzugvariante statt. Auf dem Infomarkt konnten Interessierte im direkten Gespräch mit dem Planungsteam der DEGES vertiefende Information zur Bewertung und Methodik zur Findung der Vorzugsvariante erhalten.
  • Mit dem nun gestarteten Online-Dialog wird sichergestellt, dass auch Personen, die nicht am bisherigen Beteiligungsverfahren teilnehmen konnten, die Möglichkeit haben, sich über die Ergebnisse des Variantenvergleichs zu informieren und sich weiter in den Prozess einzubringen. Der Online-Dialog wird moderiert.

 

In den Jahren 2020 bis 2021 folgte nach einem fachlichen Klärungsprozess mit erster Sondierung möglicher Varianten die Ausarbeitung verschiedener möglicher Trassenverläufe. Diese wurden bis Ende 2022 nach verschiedenen fachlichen Kriterien bewertet und miteinander verglichen. Ergebnis dieses Vergleichs ist die Vorzugsvariante. Sie bildet die verbindliche Grundlage für die Planfeststellung, Ausführungsplanung und den Bau dieses Abschnitts.

Die Beitragsabgabe im Dialog ist aktuell geschlossen.

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